Unterlagen für den Antrag auf Weitergewährung des Gründerzuschuss
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus seine Selbstständigkeit startet, hat die Möglichkeit Fördemittel der Bundesagentur für Arbeit zu beziehen, z.B. Gründerzuschuss oder Einstiegsgeld. Der Gründerzuschuss wird in zwei Etappen gewährt. Einmal als Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes (zzgl. 300 EUR) für die ersten 9 Monate der Selbstständigkeit und anschließend weitere 6 Monate in Höhe von 300 EUR.
Um auch die zweite Etappe der Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Folgeantrag auf Gründerzuschuss gestellt werden (Antrag auf Weitergewährung des Gründerzuschusses). Dieser 6-monatige Zuschuss ist eine Kann-Leistung.
Für diesen Folgeantrag müssen einige Unterlagen bei der Arbeitsagentur eingereicht werden. Dieses Angebot beinhaltet vorgefertigte Unterlagen für Ihren Folgeantrag auf Gründerzuschuss - speziell ausgearbeitet für eine Unternehmensberatung
Lieferumfang:
WORD-Dokument / Textteil mit der unten dargestellten Gliederung, zusätzlich eine EXCEL-Tabelle für die notwendigen Berechnungen
Seite 1 = Deckblatt
Seite 2 = Kurzbeschreibung der Geschäftsidee
Seite 3 = Geschäftsentwicklung der zurückliegenden Monate (mit Erläuterungen)
Seite 4 = Umsatzprognose für die kommenden Monate
Seite 5 = Aktivitätenplanung für die folgenden Monate
Seite 6 = Tabelle Einnahmen-/Überschussrechnung
Seite 7 = Tabelle Liquiditätsvorschau für die kommenden 12 Monate
Der Aufbau dieser Unterlagen entspricht den Anforderungen der Arbeitsagentur und ermöglicht Ihnen eine schnelle Beantragung der Fördermittel.